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Rede zum Gründungsakt der
Stiftung der St. Ludgeri Gemeinde
Dr. Walter Zimdahl

Stiftungsakt Ehmen

 

Kirche ist Stiftung

 

Die Kirche ist eine Stiftung Jesu Christi. Sie ist Ausdruck der Liebe Gottes zu den Menschen. Diese weiterzusagen und weiterzugeben ist unsere Aufgabe.

 

Von den anvertrauten Pfunden (Mt 25,14-30)

 

„Im Matthäusevangelium erzählt Jesus das Gleichnis von einem Menschen, der sein Vermögen seinen Knechten anvertraute, als er außer Landes ging. Als er zurückkam, forderte er Rechenschaft über die anvertrauten Pfunde. Der eine hatte seine fünf Zentner Silber verdoppelt, der andere seine zwei Zentner ebenso. Der dritte aber hatte den einen Zentner in einem Loch vergraben, aus Angst, etwas falsch zu machen und gab ihn zurück, wie er ihn erhalten hatte. Weil er nicht verantwortlich mit dem Anvertrauten umgegangen war, wurde er bestraft. Das Gleichnis schließt mit dem oft als Sprichwort zitierten Satz: Wer da hat, dem wird gegeben werden und er wird die Fülle haben. Wer aber nicht hat, dem wird auch das, was er hat, genommen werden.“

 

So erzählte unsere Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann und interpretiert dann wie folgt weiter:

 

„Das ist doch sozusagen DER biblische Beleg für das Stiftungswesen. Kapital, das anvertraut ist, soll vermehrt werden! Ich will aber ganz offen sagen, dass dieser Text gar nicht immer so beliebt ist in unserer Kirche. Das ist doch nicht fair und nicht gerecht! Der arme dritte Kerl hat Angst, tut was er kann und wird auch noch bestraft. Wie sieht es denn da aus mit der Barmherzigkeit? Und die anderen. Börsenspekulanten sozusagen, die den schnöden Mammon schamlos ausnutzen. Richtige Kapitalisten, die auf Vermehrung des Kapitals aus sind. Ein Ärgernis: Wer da hat, dem wird gegeben.

 

Die Kirche und das Geld, das tut sich manchmal schwer zusammen. Da gibt es Kritik an der Geldwirtschaft und wie ich denke zu Recht an einer Fixierung des Lebens auf Marktwert, Dax und Gehaltsstreifen. Geld regiert in der Tat zu oft die Welt und lässt andere unbezahlbare Werte wie Liebe, Nächstenliebe, Freundschaft, Solidarität hintenanstehen. Das tut uns nicht gut als Gesellschaft, wenn alles in Mark und Euro verrechnet wird. Aber die Kirche braucht auch Geld. Wo wären die vielen Kirchengebäude, wenn nicht Stifter sie übernommen hätten? Wie wäre es möglich, ohne Kirchensteuer so viele Kindergärten, Diakoniestationen zu unterhalten? ...

Hier gibt es offensichtlich eine Spannung. Wer die Bibel genau liest, erkennt, dass Jesus Reichtum, Geld an sich nicht verurteilt. Es wird nur dann kritisch gesehen, wenn Menschen ihr Herz daran hängen, wenn es zum Götzen wird, zum Zentrum und Inhalt des Lebens. Ich denke, in Zukunft wird es ein etwas unverkrampfteres Verhältnis zwischen Kirche und Geld geben müssen.“ (1)

 

Kirchliche Stiftungen

 

Seit etwas mehr als hundert Jahren ist die Wahrnehmung der Finanzen unserer Kirche untrennbar mit dem Begriff Kirchensteuer verbunden. Dadurch ist der Blick darauf, dass die „Kirche vor Ort“ über viele Jahrhunderte hindurch nur durch Spenden und Stiftungen leben konnte, verlorengegangen. Meist wissen nur noch Insider – die Kirchenvorstände – , dass eine Kirchengemeinde neben der Kirche, dem Pfarrhaus und dem Gemeindehaus auch Grundstücke besitzt, die oftmals forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden.

 

Geschichte

 

Darum lassen Sie mich einen kurzen Blick in die Geschichte tun. Das Toleranzedikt des römischen Kaisers Konstantin I. aus dem Jahr 313 n.Chr. beinhaltete auch „das formelle Recht der jungen Kirche, Stiftungen entgegen zu nehmen. Die ersten Hospitäler, gleichermaßen den Reisenden, den Pilgern wie den Alten, Kranken, Waisen oder Armen gewidmet, bildeten die Stein gewordene Form christlichen Stiftens. Diese schon in der Spätantike, vor allem im oströmischen Reich, mit einem Stiftungskapital auf Dauer gestellten Einrichtungen, wurden gleichermaßen von Klerikern wie von Laien getragen. Die Geschichte des christlichen Mittelalters ist eine Geschichte der Institutionalisierung des Stiftungsgedankens. Die Klöster und Ordensgemeinschaften können als Stiftungsorganisationen verstanden werden, und keine mittelalterliche Kathedrale, keine Bürgerkirche in den großen Städten, keine Dorfkirche auf dem Lande stünde uns heute noch offen, hätte nicht der Stiftungsgedanke ihren Bau getragen und das Mitwirken der vielen in der Gemeinde ermöglicht und ermutigt.“ (2)

Viele Landesherren oder auch Adlige haben früher einen Teil ihres Vermögens, insbesondere Grundbesitz, weggegeben an die Kirchgemeinde, damit das Kirchengebäude erhalten wurde, aber auch das Personal wie Pfarrer und Küster und Kantor ihren Unterhalt fanden.

           

            Beispiele

 

Zwei Beispiele aus unserer Landeskirche mögen dies illustrieren:

„Als älteste – sicher datierbare – Stiftung im Bereich der hannoverschen Landeskirche ist die Heiligen-Geist-Stiftung in Uelzen zu nennen. 1321 wird zuerst eine Capellula Sancti Spiritus urkundlich erwähnt. 1322 stiftete der erste Propst von Uelzen in dieser Kapelle die Pfründe für einen Geistlichen. Drei Jahre später wird neben der Kapelle auch ein Hospital Zum Heiligen Geist erwähnt. ... In dieses Hospital konnten acht Frauen aufgenommen werden, die wichtige soziale Funktionen zu erfüllen hatten: Ihnen oblag die Verpflegung durchreisender Pilger und die Versorgung von Kranken. Der Umstand, dass im Hospital nicht Mitglieder eines Ordens, sondern Angehörige einer Laienbewegung tätig sind, lässt den Schluss zu, dass der Rat als eigentlicher Stifter zu nennen ist. ... Es zeigen sich hier zwei für die Stiftung des hohen Mittelalters typische Formen: die Pfründestiftung und die „bürgerliche“ Hospitalstiftung. ... 1870 schließlich ging aus dem Hospital das Städtische Krankenhaus hervor, das heutige Kreiskrankenhaus.“ (3)

 

Ein zweites Beispiel:

„Gerhard Halepaghe wird um 1420 in Buxtehude geboren. Er studiert und wird Magister. Schon früh wendet er sich gegen Missbrauch von Ämtern und wirbt für einen frommen Lebenswandel unter Priestern und Vikaren. Er selbst lebt zeitlebens sparsam und legt sein Geld in Land an. Am Ende hat er sich ein erhebliches Vermögen erarbeitet. In seinem Testament stiftet er die Ländereien für kirchliche Zwecke, für Stipendien und die Armenfürsorge. Über 500 Jahre hinweg, arbeiten Vertreter von Kirche und Rat in Buxtehude zusammen, um Gerhard Halepaghens Willen zu erfüllen – erfolgreich und zum Nutzen vieler bis auf den heutigen Tag!” (4)

Den Himmel verdienen kann sich niemand, auch nicht durch eine Stiftung. Aber der Dank kann ein Grund sein, sich stiftend zu engagieren. Zu danken für das, was ich erhalten und erfahren habe und etwas davon weitergeben an andere, langfristig etwas Gutes geben.

 

Stiftungen

 

An den Beispielen wird deutlich, was eine Stiftung ausmacht, was sozusagen der Kern einer Stiftung ist.

Der wesentliche Teil einer Stiftung ist ein selbständiges Vermögen. Für die Errichtung einer Stiftung gibt jemand oder eine Gruppe von Personen einen Teil seines Vermögens her, es wird unantastbar in Grundstücken, Immobilien oder Kapital für alle Zeiten festgelegt (Originalton Käßmann: „ ... für die irdische Ewigkeit!“), und nur der Ertrag, also die Pacht- oder Mieteinnahmen, die Zinsen werden gebraucht, um soziale, gemeinnützige Zwecke zu fördern. Der oder die Stifter bestimmen einmalig in der Satzung, für welchen Zweck die Gelder verwendet werden sollen. Ein Vorstand, manchmal ein Kuratorium, entscheiden jährlich, welche Personen oder Projekte unterstützt werden. Die kirchliche oder die staatliche Aufsicht sorgen dafür, dass nur das mit dem Geld passiert, was der Stifter will oder wollte.

 

Eine Stiftung zu errichten ist hier in Deutschland (wie in vielen anderen Ländern) besonders attraktiv für Menschen, die viele Steuern bezahlen oder keine natürlichen Erben haben. Der Staat unterstützt in der Abgabenordnung die Errichtung von Stiftungen ganz erheblich dadurch, dass hohe Beträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung  abgesetzt werden können. Im ersten Jahr nach Neugründung einer Stiftung kann jeder Stifter bis zu 307.000 Euro von seinem zu versteuernden Einkommen absetzen; diese Summe kann auf zehn Jahre verteilt werden. In den folgenden Jahren können weitere Zuwendungen bis zu 20.450 Euro jährlich abgezogen werden. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um eine Spende oder Zuwendung zum Grundstockvermögen der Stiftung handelt. Weitere steuerliche Vergünstigungen gibt es bei Unternehmen und bei Erbfällen.

 

Bürgerstiftungen

 

In den Beispielen haben wir gesehen, dass oftmals einzelne Persönlichkeiten für eine Stiftung verantwortlich sind. „Doch die meisten Menschen sind nicht Millionäre und können nicht allein eine Riesenstiftung gründen. Deshalb ist der Gedanke des Zusammenschlusses naheliegend. Die Bürgerstiftungen beruhen darauf.“ (5) Viele Menschen, die ein gemeinsames Interesse im Sinne des kirchlichen oder kulturellen Gemeinwohls haben, können zur Gründung einer Stiftung beitragen. Das kann die Unterstützung eines Kulturinstituts wie eines Theaters, Museums oder Orchesters sein, die Unterstützung eines Bildungsinstituts wie einer Schule oder einer Universität, oder auch die Unterstützung einer kirchlichen Einrichtung wie einer Gemeinde oder eines Kirchenbaus sein. Das prominenteste Beispiel der Gegenwart ist die Stiftung zum Wiederaufbau der Frauenkirche in Dresden.

Im Gegensatz zu einem Freundeskreis oder zu einem Förderverein, der nur Spenden sammelt und sie gleich oder im nächsten Jahr wieder für den bekannten Zweck ausgibt, kommt es wie immer bei einer Stiftung auf die langfristige, die nachhaltige Wirkung an. Und um es noch einmal deutlich zu betonen: Jeder und jede kann mit einem Teil seines Vermögens zum Erfolg einer Stiftung beitragen.

 

Gemeindestiftung St. Ludgeri

 

            Ausgangssituation

 

Wie Sie alle inzwischen längst wissen, hat diese Kirchengemeinde einen Teil ihrer Grundstücke an die Stadt verkauft, die hier „auf dem Kerksiek“ ein Neubaugebiet plant und das Land an bauwillige Bürger nach der Erschließung wieder verkaufen will. Der Kirchenvorstand hat diesem Verkauf seinerzeit zugestimmt mit Blick auf die gemeinnützige Bedeutung für die Entwicklung dieser Stadt und dieses Ortsteils.

Diese Grundstücke unterlagen aber wie schon gesagt einer besonderen Zweckbestimmung; und davon kann sich die Gemeinde nicht lossagen. Was ist bisher geschehen?

Erstens: Der Kirchenvorstand hat bisher in zwei Fällen das Angebot angenommen, mit einem Teil der Verkaufserlöse Ersatzland zu kaufen.

Zweitens: Ein relativ großer Teil der Erlöse geht in einen Fond der Landeskirche, dessen Erträge dazu bestimmt sind, die Pensionen der hauptamtlichen Mitarbeiter und ihrer Partner sicherzustellen.

Drittens: Ein weiterer Teil der Erlöse wird dazu verwendet, um die Bauarbeiten zur Gestaltung der Außenanlagen gemeinsam mit der Stadt und unter Verwendung von EU-Mitteln zu finanzieren.

Viertens: Mit einem weiteren Teil der Erlöse, das sind ca. 135.000 Euro, will der Kirchenvorstand die „Gemeindestiftung St. Ludgeri Ehmen“ gründen! Wir werden hier in wenigen Minuten die Stiftungsurkunde unterzeichnen, denn die wesentlichen Vorbereitungen dazu sind geschehen. Eine Satzung wurde im Kirchenvorstand erarbeitet und vom Landeskirchenamt in Hannover genehmigt. Einen Ausschnitt daraus finden Sie auf der Rückseite des heutigen Programmzettels. Der besondere Charme dieser Stiftung liegt darin, dass die Zweckbestimmung für das Vermögen aus Landverkäufen die gleiche ist, wie sie für die Grundstücke vor Hunderten von Jahren festgelegt wurde: für Zuschüsse zu Baukosten und zu Personalkosten. Für den Teil des Stiftungsvermögens, der jetzt durch Zustiftungen hinzukommen soll, wurde die Zweckbestimmung weiter gefasst: „zur Unterstützung von Projekten und Maßnahmen, die das gemeindliche Leben fördern.“

 

            Wie kann es weitergehen?

 

Der Grundstock ist gelegt für die Gemeindestiftung St. Ludgeri, doch dabei soll es nicht bleiben. Wie Sie leicht an der Satzung erkennen können, ist diese Stiftung darauf angelegt, durch Zustiftungen zu wachsen. Dies kann jederzeit geschehen, insbesondere aber auch im Todesfall eines Menschen. Schon bei Lebzeiten kann man im Testament bestimmen, dass ein Teil des Erbes der Stiftung zugute kommt. Dasgleiche können auch die Erben bestimmen. Für diesen Teil wird keine Erbschaftssteuer fällig.

Kommen Sie mit mir, mit uns und gehen Sie auch stiften!

 

Schluss

 

„Kirchliche Stiftungen müssen zeigen, dass „Stiften gehen“ in der Nachfolge Christi eine breite Straße vorfindet und kein Dickicht enger Gassen. Kirchliche Stiftungen sind nicht Zeugnis der Not, dass uns das Geld ausgeht, sondern der Stärke, dass wir in einer Gesellschaft privaten Reichtums auf Menschen bauen können, die im Gemeindeleben und im öffentlichen Leben der Nächstenliebe Gehör und Geltung verschaffen.“ (6)

 

 

 (1) Margot Käßmann: Anstiften zur Nächstenliebe. Vortrag in der Marktkirche, 06.09.2001

 (2) Volker Then: Zur Rolle kirchlicher Stiftungen. In: Loccumer Protokolle 30/01 

 (3) Andreas Heße: Die Stiftungslandschaft der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. In: Loccumer Protokolle 30/01

 (4) Margot Käßmann: a.a.O.

 (5) Axel von Campenhausen: Stiftungsgründungen – Warum stiftet man überhaupt. In: Loccumer Protokolle 30/01

 (6) Volker Then: a.a.O.