Stiftung der St. Ludgeri Gemeinde

Sie werden wissen, dass wir seit 2003 eine Gemeindestiftung haben, deren Vermögen in acht Jahren auf mehr als 300.000€ angewachsen ist: durch Ihre Zustiftungen! In diesem Jahr lief wieder eine sogenannte Bonifizierung-Kampagne der Landeskirche Hannovers für kirchliche Stiftungen. Für 300€ Zustiftung aus der Gemeinde gab es einen Bonus von 100€ aus Hannover. Ein Team aus Mitgliedern des Kirchenvorstands und des Kuratoriums sowie ein externer Berater (Ch. Richter, G. Schaebs, E. v.d. Heide, W. Zimdahl und H. Schakat) hatten geplant, womit wir bei Gemeindegliedern um Zustiftungen werben könnten.

Diverse Artikel wie Kerzen, Kalender, Gläser, Postkarten wurden entworfen und zu Gunsten der Stiftung angeboten. Auch einen „Stiftungswein 2011“ haben wir kreiert; er ist noch nicht ausverkauft! Man kann ihn erwerben für 6€ pro Flasche, Riesling (weiß) oder Portugieser (rot) von einem renommierten Weingut in Rheinhessen. Einzeln oder Gebinde mit zwei Flaschen in einer Geschenkpackung, auch Kartons mit 6 oder 12 Flaschen können Sie kaufen. Wenden Sie sich bitte an Walter Zimdahl, Heidkamp 2, Telefon 05362-3401 oder Email an: walter.zimdahl@evlka.de.

Am 13. Mai gab es einen Benefizabend mit dem Kirchenkabarettisten Matthias Schlicht und Musik von Friedrich Riesenberg-Witte und Freunden (gespendet), dazu ein schönes Kalt- und Warmbuffet, gespendet von einem Gemeindeglied. Ihre Beiträge für diesen Abend kamen voll der Stiftung zu gute. Im Juni feierten wir noch einen schönen Stiftungssonntag mit einigen Aktivitäten für unsere Kinder und Jugendlichen. Die Kollekte des Gottesdienstes und der Überschuss wurden auch dem Vermögen der Stiftung zugeschrieben.

Jetzt möchten Sie bestimmt wissen, welches Ergebnis wir bei der Ende Juni zu Ende gegangenen Bonifizierung erzielt haben? In den letzten zwei Jahren wurden 29.129 Euro von Gemeindegliedern in den Kapitalstock der Stiftung eingezahlt. Der Zuschuss der Landeskirche für unsere Stiftung beträgt also fast 10.000€. Der Kirchenvorstand und das Kuratorium bedanken sich bei allen Gemeindegliedern sehr herzlich, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben.

Walter Zimdahl (Stiftungsbeauftragter)
 

Bitte helfen Sie mit, das Kapital der Stiftung zu erhöhen. Jede Zuwendung an die Stiftung der St. Ludgeri Kirchengemeinde, die ohne besonderen Vermerk erfolgt, sehen wir als Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung an

Konto 191 000 000,

BLZ 269 910 66, Volksbank

BRAWO,

Vermerk: H071128T

 

 

 

 

LUDGERI-STIFTUNG
Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Pastor Hartmut Keitel, Vorsitzender des Stiftungskuratoriums
Tel. 05362-93 99 030 Mail: hartmut.keitel@evlka.de
Katharina Hansmann, Vorsitzende des Kirchenvorstands
Tel. 05362-66233 Mail: s.schlegel@hansmann-spedition.de
Eberhard von der Heide, Mitglied des Stiftungskuratoriums
Tel. 05362-93 79 17 Mail: e.vonderheide@wolfsburg.de
Dr. Walter Zimdahl, Mitglied des Stiftungskuratoriums
Tel. 05362-3401 Mail: walter.zimdahl@evlka.de

Stiftungskuratorium und KV-Vorsitzende (von links):
Hartmut Keitel, Sigrid Baltin, Katharina Hansmann, Eberhard v.d. Heide, Dr. Walter Zimdahl

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Nachfolgend möchten wir Sie gerne über die Gemeindestiftung St. Ludgeri Ehmen im Allgemeinen informieren und nach Möglichkeit die sogenannten FAQs (die häufigsten gestellten Fragen) beantworten. Wenn Sie IHRE Frage nachfolgend nicht beantwortet finden, dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Pastor Keitel, Telefon 05362-9399030 oder Herr Dr. Zimdahl, Tel. 05362-3401.

Seit wann gibt es diese Stiftung?
Am Sonntag, den 30. November 2003, um 11 Uhr fand der Festakt zur Gründung der Gemeindestiftung St. Ludgeri Ehmen in der St. Ludgeri-Kirche statt.

Durch welche Finanzierung wurde die Stiftung gegründet?
Die Ehmer Kirchengemeinde besitzt, wie viele andere Gemeinde auch, Grundstücke, die oftmals forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden. Für das Neubaugebiet "Kerksiek" wurde ein Teil der Grundstücke an die Stadt Wolfsburg verkauft, die das Land nach der Erschließung an bauwillige Bürger weiter verkaufte. Ein Teil dieser Erlöse, ca. 135.000 Euro, diente zur Gründung der Gemeindestiftung.

Wozu soll die Stiftung dienen?
Der besondere Charme dieser Stiftung liegt darin, dass die Zweckbestimmung für das Vermögen aus Landverkäufen die gleiche ist, wie sie für die Grundstücke vor Hunderten von Jahren festgelegt wurde: für Zuschüsse zu Baukosten und zu Personalkosten. Für den Teil des Stiftungsvermögens, der jetzt durch Zustiftungen hinzukommen soll, wurde die Zweckbestimmung weiter gefasst: „zur Unterstützung von Projekten und Maßnahmen, die das gemeindliche Leben fördern.“

Wie funktioniert eine Stiftung?
Der wesentliche Teil einer Stiftung ist ein selbstständiges Vermögen. Für die Errichtung einer Stiftung gibt jemand oder eine Gruppe von Personen einen Teil seines Vermögens her, es wird unantastbar in Grundstücken, Immobilien oder Kapital für alle Zeiten festgelegt und nur der Ertrag, also die Pacht- oder Mieteinnahmen, die Zinsen werden gebraucht, um soziale, gemeinnützige Zwecke zu fördern. Der oder die Stifter bestimmen einmalig in der Satzung, für welchen Zweck die Gelder verwendet werden sollen. Ein Vorstand, manchmal ein Kuratorium, entscheiden jährlich, welche Personen oder Projekte unterstützt werden. Die kirchliche oder die staatliche Aufsicht sorgen dafür, dass nur das mit dem Geld passiert, was der Stifter will oder wollte. (Ausschnitt aus dem Rede beim Stiftungsakt, die Sie hier vollständig nachlesen können.)

Lohnt es sich steuerlich, in eine Stiftung zuzustiften?
Eine Stiftung zu errichten ist hier in Deutschland (wie in vielen anderen Ländern) besonders attraktiv für Menschen, die viele Steuern bezahlen oder keine natürlichen Erben haben. Der Staat unterstützt in der Abgabenordnung die Errichtung von Stiftungen ganz erheblich dadurch, dass hohe Beträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung  abgesetzt werden können. Am 6. Juli 2007 wurde vom Bundestag der Gesetzentwurf zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet, das rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Die Eckpunkte der neuen Gesetzesregelung sehen unter anderem vor:

  • Heraufsetzung des Sonderabzugs von Spenden für förderungswürdige gemeinnützige Zwecke auf 20%

  • Erhöhung von Zuwendungen für den Stiftungsgrundstock auf 1 Mio. Euro, die über 10 Jahre verteilt werden können (früher 307.000 Euro)

  • die vereinfachte Spendenbescheinigung für Beträge bis 200 Euro

Bitte setzen Sie sich mit den Ansprechpartnern für die Stiftung in Verbindung, damit wir Ihnen Fragen dazu beantworten können.

Wer ist Mitglied im Stiftungskuratorium?
Mitglieder des Stiftungskuratoriums sind z.Zt. Pastor Keitel (von Amts wegen) sowie Frau Sigrid Baltin, Herr Eberhard von der Heide und Herr Dr. Walter Zimdahl.

Wie lautet die Kontonummer der Stiftung?
Kto. 191 000 000

BLZ 269 910 66

Volksbank Braunschweig-Wolfsburg
Empfänger: Kirchenkreisamt Wolfsburg

Bitte geben Sie unter Verwendungszweck "H071128T Stiftung Ehmen" an. Vielen Dank!

Was steht in der Satzung?
Hier können Sie die Satzung als pdf-Dtei erhalten.

Wo erhält man Informationen zum Hintergrund kirchlicher Stiftungen allgemein?
Hier können Sie die Rede von Dr. Zimdahl zum Stiftungsakt lesen. Es geht um das Thema "Kirche ist Stiftung" und "Kirche und Geld - wie ging / geht das zusammen?"

Lassen Sie uns gemeinsam "Stiften gehen"! Es geht um einen guten Zweck!